Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen
Umlageverfahren (U1)
Aufwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähgikeit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Umlageverfahren (U2)
Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft.
Umlagesätze | |
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Umlage U1 Standard Erstattungssatz: 50 % |
1,4 % |
Umlage U1 erhöht Erstattungssatz: 70 % |
1,9 % |
Umlage U2 Erstattungssatz: 100 % |
0,4 % |
Die Bereitstellung von Erstattungsanträgen zum Ausdrucken bzw. Ausfüllen ist nach den Grundsätzen für den Datenaustausch des Antrages auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nicht mehr zulässig.
Anträge auf Erstattung nach dem AAG dürfen nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung abgegeben werden.
Als möglichen Übertragungsweg können Sie SV-Net nutzen.