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Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen
Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen

Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen (AAG)


Im Rahmen der Umlageverfahren U1 und U2 werden dem Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, bei Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und bei Mutterschaft entstehen, ganz oder teilweise erstattet.

Weitere Infos finden Sie anbei oder in der Satzung der BKK Würth.

Im Rahmen des Umlageverfahrens U1 werden Aufwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähgikeit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, von der Umlagekasse der jeweiligen Krankenkasse teilweise erstattet.


Wir bieten Ihnen im Rahmen des U1-Verfahrens folgenden Erstattungssatz an:

U1 mit einem Erstattungssatz von 65% des fortgezahlten Entgelts bei einem Umlagesatz von 2,0 %


Bei erstmaliger Anlage als Arbeitgeberkonto bei der BKK Würth erfolgt die Konfiguration des U1-Erstattungssatzes anhand des übermittelten Beitragsnachweises.

Aufwendungen des Arbeitgebers die im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Mutterschaftsgeld oder bei Beschäftigungsverbot für Arbeitgeber entstehen werden dem Arbeitgeber im Rahmen des Umlageverfahrens U2 ganz oder teilweise erstattet.

Erstattungsfähig sind laut § 2 der Anlage zu § 14 b der Satzung der BKK Würth grundsätzlich:


Bei Mutterschaftsgeld:

  • 100 v. H. des nach § 1 Absatz 2 Nr. 1 AAG gezahlten Zuschusses zum Mutterschaftsgeld


Bei Beschäftigungsverbot:

  • 100 v. H. des nach § 1 Absatz 2 Nr. 2 AAG bei Beschäftigungsverboten gezahlten Arbeitsentgeltes
  • Hinsichtlich der Erstattung nach Absatz 2 Nr. 2 der Anlage zu § 14 b der Satzung der BKK Würth werden dem Arbeitgeber die von diesem zu tragenden Beiträge nach § 1 Absatz 2 Nr. 3 AAG pauschaliert in Höhe von 20 v. H. des fortgezahlten Arbeitsentgelts erstattet.
Umlage U1
Erstattungssatz 65%
2,0 %
Umlage U2
Erstattungssatz 100 %
0,28 %

Die Bereitstellung von Erstattungsanträgen zum Ausdrucken bzw. Ausfüllen ist nach den Grundsätzen für den Datenaustausch des Antrages auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nicht mehr zulässig.

Anträge auf Erstattung nach dem AAG dürfen nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung abgegeben werden.

Als möglichen Übertragungsweg können Sie SV-Net nutzen.