WILLKOMMEN BEI DER BKK WÜRTH  
Unsere Leistungen im Überblick
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Hilfsmittel


Ob Bandage, Rollstuhl, Pflegebett oder spezielle orthopädische Schuhe. Über unsere Vertragspartner versorgen wir Sie mit allen notwendigen Hilfsmitteln, um Sie im Alltag zu unterstützen und Ihnen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Die BKK Würth übernimmt die Kosten für ein verordnetes Hilfsmittel, wenn das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet ist.

Für einige Hilfsmittel, wie z.B. Sehhilfen, Einlagen, Hörhilfen, Inkontinenzmaterial und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie gibt es gesetzlich vereinbarte Festbeträge. Für weitere Hilfsmittel, wie z.B. Rollstühle, gibt es vertraglich vereinbarte Preise. Die BKK Würth übernimmt die Kosten für Hilfsmittel in Höhe des Festbetrages oder des Vertragspreises. Kosten, die über diese Preise hinausgehen, können wir nicht übernehmen. Darüber berät Sie aber vor Abgabe des Hilfsmittels auch unser Vertragspartner.

Zunächst muss das erforderliche Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auf einem Rezept verordnet werden, wenn dieser oder diese das Hilfsmittel für medizinisch notwendig hält. Dieses Rezept können Sie dann bei einem unserer Vertragspartner, z.B. Apotheke, Sanitätshaus, Hörgeräteakustiker, Optiker oder Orthopädietechniker, einreichen. Dieser berät Sie umfassend, damit Sie das für Sie am besten geeignete Hilfsmittel erhalten. Der Leistungserbringer kümmert sich ebenfalls um die Abwicklung der Kostenübernahme mit der Krankenkasse. Einen Vertragspartner in Ihrer Nähe finden Sie ganz einfach über die Vertragspartnersuche. Gerne können wir Ihnen bei der Suche aber auch behilflich sein.

Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit sein, zahlen Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises - mindestens 5,00 EUR und maximal 10,00 EUR. Die Zuzahlung wird Ihnen von Ihrem Hilfsmittellieferanten in Rechnung gestellt. Eine Ausnahme bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Hier beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchtseinheit - maximal 10,00 EUR pro Monat.