Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftig zu sein verändert den Alltag für alle Beteiligten. Doch ab wann gilt man überhaupt als pflegebedürftig? Im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2017 hat der Gesetzgeber den Begriff Pflegebedürftigkeit neu definiert. Demnach stehen nun die noch vorhandenen Ressourcen in allen relevanten Bereichen ihres Alltags im Fokus und die Einschätzung, wie stark der Mensch in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt und damit auf pflegerische Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Hilfebedarf muss dauerhaft vorliegen (mindestens sechs Monate) und kann Menschen jeden Alters treffen.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über den Ablauf der Antragsstellung und die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung informieren. Im Downloadbereich steht Ihnen eine Anzahl von Anträgen zum Herunterladen zur Verfügung.
Informationen zu den Gesetzesänderungen zum 01.01.2022 finden Sie in den jeweiligen Rubriken. So hat sich beispielsweise der Höchstbetrag für Sachleistungen und für Kurzzeitpflege erhöht. Des Weiteren erfolgten weitere Entlastungen im stationären Bereich.
Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Diese sind zum Betreiben unserer Webseite essentiell und werden nur aus rein funktionalen Gründen eingesetzt. Ein Tracking des Benutzerverhaltens findet nicht statt.