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Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung


Pflegebedürftig zu sein verändert den Alltag für alle Beteiligten. Doch ab wann gilt man überhaupt als pflegebedürftig? Im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2017 hat der Gesetzgeber den Begriff Pflegebedürftigkeit neu definiert. Demnach stehen nun die noch vorhandenen Ressourcen in allen relevanten Bereichen ihres Alltags im Fokus und die Einschätzung, wie stark der Mensch in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt und damit auf pflegerische Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Hilfebedarf muss dauerhaft vorliegen (mindestens sechs Monate) und kann Menschen jeden Alters treffen.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über den Ablauf der Antragsstellung und die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung informieren. Im Downloadbereich steht Ihnen eine Anzahl von Anträgen zum Herunterladen zur Verfügung.

Antragsstellung
Antragsstellung

Alles Wichtige zur Pflegebedürftigkeit und zum Ablauf der Antragstellung.

Ambulante Pflege
Ambulante Pflege

Erfahren Sie mehr über die Möglichekiten der Pflege im häuslichen Bereich.

Stationäre Pflege
Stationäre Pflege

Informieren Sie sich über die Versorgung im stationären Pflegeheim.

Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen

Für die Pflege zuhause stehen noch weitere ergänzende Pflegeleistungen zur Verfügung.

BKK Pflegefinder

Finden Sie schnell und einfach Pflegeeinrichtungen in Ihrer Umgebung

Anträge
Anträge zum Download

Laden Sie sich hier die verfügbaren Anträge für Pflegeleistungen herunter.