WILLKOMMEN BEI DER BKK WÜRTH  
Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung

Ablauf der Antragstellung


Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen zunächst bei der BKK Würth beantragt werden. Gerne können wir Ihnen einen entsprechenden Antrag zusenden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf unserer Homepage hier herunterzuladen.

Im Rahmen der Antragsstellung haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung. Einen entsprechenden Beratungsgutschein werden Sie erhalten, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist.

Sobald wir den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückerhalten haben, werden wir den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen. In der Regel wird innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang über Ihren Antrag entschieden, sofern es zu keiner Verzögerung (z.B. Krankenhausaufenthalt) kommt. Der Gutachter oder die Gutachterin des Medizinischen Dienstes wird Sie vorab über einen Termin informieren und in der Regel einen Hausbesuch durchführen, um Sie persönlich zu begutachten. Hierbei können Sie sich natürlich auch von einem Angehörigen, der mit Ihrer (gesundheitlichen) Situation vertraut ist, unterstützen lassen.

Der Medizinische Dienst stellt nicht nur fest, ob bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, sondern auch ob und welche Hilfsmittel nötig werden und kann Empfehlung zu möglichen Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen aussprechen.

Nachdem wir das Gutachten vom Medizinischen Dienst erhalten haben, senden wir Ihnen das Ergebnis und den entsprechenden Bescheid auf dem Postweg zu.

Doch wie wird überhaupt die Pflegebedürftigkeit beurteilt? Dies geschieht mit Hilfe des sogenannten "Begutachtungsinstruments". Darin werden die sechs entscheidenden Lebensbereiche (Module) beurteilt, die zu einem selbstbestimmten Leben gehören.

Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Jedem dieser Lebensbereiche sind verschiedene Tätigkeiten, Fähigkeiten oder Verhaltensweisen zugeordnet, z.B. Essen, Körperpflege und die Durchführung medizinischer Maßnahmen. Entscheidend ist, wie selbstständig diese Tätigkeiten noch durchgeführt werden können. Für Häufigkeit bzw. Umfang der benötigten Unterstützung werden Punkte vergeben. Diese Punkte werden dann je Modul zusammengezählt und nach den gesetzlichen Vorgaben gewichtet. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt den Pflegegrad.

Modulbewertung