WILLKOMMEN BEI DER BKK WÜRTH  
Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren - was ist das?

Wenn Sie eine Leistung bei unserer Kranken- oder Pflegekasse beantragen, teilen wir Ihnen unsere Entscheidung im Rahmen eines Bescheides mit.

Sind Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, startet das sogenannte Widerspruchsverfahren.

Die BKK Würth greift Ihren Fall dann erneut auf und überpüft, ob alle relevanten Informationen angemessen berücksichtigt wurden und ob die Entscheidung korrekt war.

  

Wie und wo lege ich Widerspruch ein?

Den Widerspruch legen Sie bitte schriftlich oder zur Niederschrift bei der BKK Würth ein.

In Ihrem Widerspruchsschreiben muss klar erkennbar sein, wogegen Sie Widerspruch einlegen.

Senden Sie den Widerspruch entweder per Post an:

BKK Würth

Gartenstr. 11

74653 Künzelsau

oder digital und unterschrieben per E-Mail an:

info@bkk-wuerth.de

Alternativ können Sie den Widerspuch auch persönlich in unserer Geschäftsstelle in Gaisbach abgeben oder zur Niederschrift einreichen.

Wichtig:

Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist nicht möglich, da dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

 

Ich habe Widerspruch eingelegt - wie geht es jetzt weiter?
  • Zunächst erhalten Sie nach Eingang des Widerspruchs eine Eingangsbestätigung.
  • Im nächsten Schritt wird der Vorgang erneut geprüft. Bei Bedarf fordern wir weitere Unterlagen/Informationen oder ein neues medizinisches Gutachten über den Medizinischen Dienst (MD) an.
  • Wir treffen eine Entscheidung:
    • Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen neuen Bescheid.
    • Müssen wir unsere bisherigen Entscheidung aufrechterhalten, wird Ihr Widerspruch an den Widerspruchsausschuss der BKK Würth weitergeleitet.
  • Der unabhängige Widerspruchsausschuss der BKK Würth berät sich und erlässt einen Widerspruchsbescheid.

Sie können Ihren Widerspruch jederzeit im Laufe des Verfahrens ohne Angabe von Gründen zurückziehen.

 

Wie gehe ich weiter vor, wenn ich einen Widerspruchsbescheid erhalte?

Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Sozialgericht einreichen.

Im Widerspruchsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, welches Sozialgericht für Ihren Fall zuständig ist.

 

Sozialgericht? Kommen hier Gerichtskosten im Rahmen des Widerspruchsverfahrens auf mich zu?

Ein Verfahren vor dem Sozialgericht (auch das Widerspruchsverfahren) ist grundsätzlich kostenfrei.

Durch Hinzuziehen einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts können aber Anwaltsgebühren entstehen.

Diese werden von der BKK Würth nur übernommen, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.