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Unsere Leistungen im Überblick
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Künstliche Befruchtung

Wenn sich der Kinderwunsch nicht auf natürlichem Weg erfüllt, ist eine künstliche Befruchtung für viele Paare eine gute Alternative. Auch in solchen Fällen steht die BKK Würth an Ihrer Seite und unterstützt Sie. Wir übernehmen die Kosten von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.

Um eine künstliche Befruchtung bezuschussen zu können, müssen gemäß § 27a SGB V folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme feststellen und gute Chancen sehen, dass die Frau durch eine künstliche Befruchtung schwanger wird (bei bereits drei nicht geglückten Versuchen ist diese Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben)
  • Beide Ehepartner müssen mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben. Frauen dürfen das 40. Lebensjahr und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Es dürfen nur die Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden

Bei der künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Behandlungsmethoden. Welche Methode für Sie am besten geeignet ist, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.

Im Rahmen einer Kostenübernahme der BKK Würth besteht für folgende Maßnahmen ein Anspruch:

  • Insemination im Spontanzyklus
  • Insemination nach hormoneller Stimulation
  • In-vitro-Fertilisation, kurz IVF
  • Intracytoplasmatischen Spermieninjektion, kurz ICSI
  • Intratubarer Gameten-Transfer

Die Häufigkeit der Therapieversuche hängt von der gewählten Behandlungsmethode ab. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Wir übernehmen 50 % der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung für den bei der BKK Würth versicherten Ehepartner. Die Kosten werden direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet.

Zusätzlich zahlt die BKK Würth ab 01.01.2023 auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 500,00 EUR je Versuch und Versicherten für maximal 3 Behandlungsversuche. Hierfür lassen Sie uns einfach Ihre Eigenanteilsrechnung im Original unter Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung zukommen.

Eventuell können weitere Zuschüsse von Bund und Länger gezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem „Informationsportal Kinderwunsch“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Vor dem Behandlungsbeginn muss Ihr Arzt einen Behandlungsplan ausstellen. Dieser muss vorab der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Ist ein Ehepartner bei einer anderen Krankenkasse versichert, so muss der Plan auch dort zur Genehmigung eingereicht werden.