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Unsere Leistungen im Überblick
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Arznei- und Verbandmittel

Die BKK Würth übernimmt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn diese vom Arzt auf einem rosafarbenen Rezept (Muster 16) verordnet werden. In der Regel handelt es sich dabei um verschreibungspflichtige Medikamente. Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernehmen wir zudem auch die Kosten vieler nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente, wenn der Arzt hierfür auch ein rosafarbenes Rezept ausstellt. Die Kosten werden nach Abzug der gesetzlichen Zuzahlung grundsätzlich in voller Höhe übernommen und direkt durch die Apotheke mit uns abgerechnet. In der Regel verordnet der Arzt nur den Wirkstoff. Die Apotheke überprüft dann, ob wir für den Wirkstoff Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern haben und wählt das wirtschaftlichste Arzneimittel aus. Besteht für ein Medikament ein Festbetrag, können wir die Kosten nur bis zu dieser Höhe übernehmen. Der Mehrbetrag ist vom Versicherten zu entrichten.

Grundsätzlich verordnet Ihr Arzt nur noch den Wirkstoff. Die Apotheke wählt dann das wirtschaftlichste Medikament aus, für das wir einen Rabattvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen haben. Hat Ihr Arzt ein bestimmtes Medikament verordnet, kann Ihnen die Apotheke unter Umständen dieses Medikament nicht abgeben, sondern muss auf einen Rabatthersteller ausweichen. Hiervon kann in Ausnahmefällen nur dann abgewichen werden, wenn medizinische Gründe dafür sprechen, dass Sie speziell ein bestimmtes Medikament benötigen. Hierüber entscheidet Ihr Arzt und vermerkt dies dann auf dem Rezept.

Für bestimmte Gruppen von Arzneimitteln legt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel einmal jährlich einen Höchstbetrag fest. Dieser Festbetrag ist der Maximalbetrag, den eine gesetzliche Krankenkasse für diese Medikamentengruppe übernehmen kann. Geht ein Hersteller mit seinem Medikament zu diesem Preis auf den Markt, ist keine Aufzahlung von Ihnen zu leisten. Für Hersteller, die einen Preis über diesem Betrag verlangen, ist der übersteigende Betrag vom Versicherten zu tragen.

Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, müssen Sie 10 % des Apothekenabgabepreises zuzahlen. Dabei zahlen Sie mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR pro Medikament.

Unterschreitet der Preis eines Medikaments den Festbetrag wesentlich (um mindestens 30 %) wird in der Regel beschlossen, dieses Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. In diesen Fällen müssen Sie in der Apotheke nichts bezahlen. Welche Medikamente dies sind, darüber können Sie sich auf der Homepage des GKV- Spitzenverbands informieren.

Grundsätzlich können Sie nicht-verschreibungspfichtige Medikamente auch ohne Rezept in der Apotheke beziehen. Möchte Ihr Arzt sicherstellen, dass in der Apotheke das richtige Arzneimittel ausgegeben wird, stellt er Ihnen hierfür ein grünes Rezept aus. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung.

Erhalten Sie vom Arzt ein blaues oder weisses Rezept, handelt es sich in der Regel um Medikamente, die zwar verschreibungspflichtig, aber nicht medizinisch notwendig sind.

Die Kosten für diese Arzneimittel kann die BKK Würth nicht übernehmen.