Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)
Mit dem "Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)" wurde uns ermöglicht, die Kosten für bestimmte zugelassene Gesundheits-Apps zu übernehmen. DiGAs unterstützen die Erkennung, Überwachung, Behandlungsverlauf oder Linderung von bestimmten Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.
Im Unterschied zu den vielen, meist frei zugänglichen Gesundheits-Apps ist die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ein offizielles Medizinprodukt und kann vom Arzt auf Rezept verordnet werden. Bevor eine DiGA verordnet werden kann, muss diese ein Prüfverfahren des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen haben.
Die DiGA kann Ihrem Arzt und Ihnen helfen, bestimmte Krankheitsbilder besser zu verstehen und zu erkennen. Auch unterstützt die Anwendung bei der Behandlung, um Ihre Beschwerden zu lindern und überwacht den Behandlungserfolg.
DiGAs gibt es zwischenzeitlich für die verschiedensten Erkrankungen. So erhalten Sie die digitale Unterstützung bei der Behandlung von Rückenschmerzen, zum Umgang mit einem Tinnitus, bei Migräne oder zur Hilfe bei Depressionen.
Die Zahl der verfügbaren digitalen Gesundheitsanwendungen nimmt stetig zu. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht im DiGA-Verzeichnis alle verordnungsfähigen Anwendungen und dazu weitere Informationen
DiGAs werden von Ihrem Arzt und bei bestimmten Anwendungen auch vom Psychotherapeuten auf einem Rezept verordnet. Sofern uns ein entsprechender Nachweis vorliegt, der ihre Indikation für eine Gesundheitsanwendung bestätigt, können Sie die Kostenübernahme auch direkt bei uns beantragen.
Nach Erhalt des Rezeptes bzw. Ihres Antrages erhalten Sie von uns einen Freischalt-Code für die kostenfreie Nutzung. Sie laden anschließend die DiGA im entsprechenden App-Store herunter und starten diese. Im Verlauf der Installation geben Sie dann den, von uns erhaltenen, Schlüssel ein. Danach können Sie die App kostenfrei nutzen. Die Lizenzgebühren rechnet der Anbieter direkt mit uns ab. Hier ist von Ihrer Seite nichts Weiteres zu unternehmen.
Hinweis:Vor der erstmaligen Nutzung der App lesen Sie bitte die Informationen des Anbieters. Diese finden Sie in der Regel auf der jeweiligen Internetseite.
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