Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK Würth beträgt seit dem 01.01.2024 nur 1,29 % und liegt damit deutlich unter dem bundesweiten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 %.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über die geltenden Beitrags- und Umlagesätze:
Krankenversicherung allgemein: | 14,6 % |
Krankenversicherung ermäßigt: | 14,0 % |
Zusatzbeitrag: | 1,29 % |
Pflegeversicherung:* | 3,4 % |
Pflegeversicherung für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres:* | 4,0 % |
Rentenversicherung: | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung: | 2,6 % |
Umlageversicherung U1 (Erstattungssatz 65%): | 2,0 % |
Umlageversicherung U2: | 0,28 % |
Insolvenzgeldumlage: | 0,06 % |
*)
Zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber mit dem
Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) eine Beitragssatzdifferenzierung nach der
Anzahl der Kinder vorgesehen.
Daher gelten ab dem 01.07.2023 folgende Beitragssätze in der Pflegeversicherung:
Konstellation: | Beitragssatz: |
Mitglieder ohne Kinder: | 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %) |
Mitglieder mit 1 Kind: | 3,40 % (lebenslang) (AN-Anteil: 1,7 %) |
Mitglieder mit 2 Kindern: | 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %) |
Mitglieder mit 3 Kindern: | 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern: | 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %) |
Mitglieder mit 5 oder mehr Kindern: | 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 %) |
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