Datenschutz

Strengere Regeln zum Schutz Ihrer Daten

Zum Jahresbeginn 2020 setzt unsere BKK eine neue Richtlinie des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung um. Sie sieht strenge Regeln vor, wie Krankenkassen im direkten Kontakt mit ihren Versicherten deren Daten schützen müssen.

Krankenkassen verwalten eine große Menge an Daten über ihre Versicherten. Solche personenbezogenen Informationen, auch Sozialdaten genannt, sind besonders schutzbedürftig, gerade wenn es sich um Gesundheitsdaten wie ärztliche Diagnosen und Verordnungen, Krankenhausabrechnungen oder AU-bescheinigungen handelt.

Wie Krankenkassen die Daten ihrer Versicherten schützen müssen, wenn sie mit Ihnen kommunizieren, hat der GKV-Spitzenverband in seiner Richtlinie “Kontakt mit Versicherten“ nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 217f Abs. 4b vorgegeben. Alle Krankenkassen müssen die Richtlinie bis spätestens 6. Februar 2020 umsetzen. Die BKK Würth wird die neuen Regeln im täglichen Umgang mit den Versicherten befolgen.

Die Richtlinie sieht vor, dass Krankenkassen Sozialdaten nur dann Versicherten mitteilen dürfen, wenn sie sichergestellt haben, dass dieser auch wirklich die Person ist, für die er sich ausgibt. Dies gilt beim persönlichen, schriftlichen, telefonischen wie auch elektronischen Kontakt.

Versicherte, die uns in den Geschäftsräumen aufsuchen, werden, soweit sie nicht bereits persönlich bekannt sind, gebeten, sich über ihre mit einem Lichtbild versehene eGK, oder ihren Personalausweis oder Führerschein auszuweisen. Alternativ können auch zwei Informationen abgefragt werden, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur der betreffenden Person bekannt sind, wie zum Beispiel ein vorher vereinbartes Telefonkennwort und die letzten 5 Ziffern der Kennnummer der eGK. Dies gilt auch für telefonische Kontakte.

Versicherte, die uns einen Brief oder ein Fax schicken, können Ihre Identität uns gegenüber sicherstellen, indem sie das Schreiben unterzeichnen und Name und Anschrift oder Ihr Geburtsdatum, Ihre KV-Nummer oder ein Kundenkennwort nennen.

Ist eine zweifelsfreie Authentifizierung bei persönlichem, telefonischem, schriftlichem(Brief oder Fax) oder elektronischer Kontakt nicht möglich, schicken wir der oder dem Versicherten die gewünschte Information per Post an eine eindeutig dem Versicherten zuzuordnende Adresse zu.

Zur Beantragung des Telefonkennwortes schicken Sie uns bitte das Rückmeldeformular zu.