Beitragsfreie Familienversicherung
Auch Ihre Familienangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen das umfassende Leistungsangebot der BKK Würth in Anspruch nehmen.
Wer kann sich beitragsfrei mitversichern?
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- leibliche Kinder und Adoptivkinder
- Stief- und Enkelkinder
- Pflegekinder, sofern diese nicht von Ihnen beruflich gepflegt werden
Ob Sie Ihre Familienangehörigen mitversichern können und was wir dazu benötigen, darüber beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail.
Jährliche Überprüfung der Familienversicherung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen wir jährlich im Rahmen der sogenannten "Bestandspflege" überprüfen, ob die Angaben zu Ihren familienversicherten Angehörigen noch aktuell sind.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns den übermittelten Fragebogen in jedem Fall vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.
Auch wenn sich an der familiären Situaltion nichts geändert hat, benötigen wir den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Dadurch sichern Sie sich den weiteren beitragsfreien Versicherungsschutz Ihrer Angehörigen.
Geht der Fragebogen nicht fristgerecht bei uns ein, sind wir verpflichtet, die Familienversicherung zu beenden.
Mit dieser Ausfüllhilfe möchten wir Ihnen die Arbeit etwas erleichtern. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Fragebogen.
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