WILLKOMMEN BEI DER BKK WÜRTH  
Mitgliedschaft
Freiwillige Versicherung bei der BKK Würth
Freiwillige Versicherung bei der BKK Würth

Freiwillige Versicherung


Personen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen und für die kein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung besteht, haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft zu versichern.

Die wichtigste Grundvoraussetzung für eine freiwillige Mitgliedschaft ist, dass diese sich lückenlos an eine bisherige Pflicht- oder Familienversicherung anschließt.

Bei der Antragsstellung unterstützen Sie gerne unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben eine E-Mail. Gerne beraten wir Sie und füllen zusammen mit Ihnen die benötigten Antragsformulare aus.

Die Beitragshöhe richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der/des freiwillig Versicherten.

Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, dazu zählen beispielsweise Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt, Mieteinnahmen und auch Zinseinkünfte.

Liegen die Einkünfte unter einer vom Gesetzgeber definierten Einkommensgrenze, erfolgt die Beitragseinstufung in der sogenannten "Mindeststufe".

Überschreiten die Einkünfte die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze, erfolgt die Beitragseinstufung in der "Höchststufe".

Der Gesetzgeber hat bezüglich der Beitragseinseinstufung ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.

Für freiwillig Versicherte mit laufenden Einkünften (z. B. selbstständig Erwerbstätige) erfolgt die Beitragsfestsetzung grundsätzlich unter Vorbehalt.

Grundlage für die unter Vorbehalt festgesetzten Beiträge können beispielsweise die Angaben des freiwilligen Mitgliedes oder der letzte EInkommenssteuerbescheid sein.

Die Festsetzung bleibt so lange unter Vorbehalt, bis der für das jeweilige Kalenderjahr maßgebliche Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt vorliegt. Nach Vorlage der Einkommenssteuerbescheide, erfolgt eine rückwirkende, auf das jeweilige Kalenderjahr bezogene, endgültige Beitragsfestsetzung.

Im Rahmen dieses Verfahrens kann es rückwirkend zu einer Korrektur der Beitragsberechnung kommen.

Bei den folgenden Beispielen wird unterstellt, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht und dass es sich um Versicherte, die bereits das 23. Lebensjahr vollendet und ein Kind haben, handelt.

Es gelten folgende Beitragssätze: (Stand: 01/24)

KV: 14,0 % ; PV: 3,4 % ; Zusatzbeitrag: 1,29%

(bei folgenden Beispielen handelt es sich jeweils um den Monatsbeitrag)


Mindestbeitrag  
Bemessungsgrundlage: 1.178,33 €
Krankenversicherungsbeitrag: 164,97 €
Zusatzbeitrag: 15,20 €
Pflegeversicherungsbeitrag: 40,06 €
Gesamtbeitrag: 220,23 €


Höchstbeitrag  
Bemessungsgrundlage: 5.175,00 €
Krankenversicherungsbeitrag: 724,50 €
Zusatzbeitrag: 66,76 €
Pflegeversicherungsbeitrag: 175,95 €
Gesamtbeitrag: 967,21 €


Individuelle Einstufung  
Bemessungsgrundlage: 2.250,00 €
Krankenversicherungsbeitrag: 315,00 €
Zusatzbeitrag: 29,03 €
Pflegeversicherungsbeitrag: 76,50 €
Gesamtbeitrag: 420,53 €