Wer kann Mitglied werden?
Die BKK Würth ist eine traditionelle betriebsbezogene Krankenkasse.
Beitrittsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie einiger Tochterunternehmen (siehe Satzung BKK Würth).
Außerdem besteht sowohl für Ehepartner von Versicherten der BKK Würth als auch für bisher über die BKK Würth familienversicherte Kinder ein Beitrittsrecht.
Möchten Sie Mitglied der BKK Würth werden?
Einfach diese Beitrittserklärung ausfüllen und an die BKK Würth senden..
Gerne auch per E-Mail (Info@bkk-wuerth.de) oder Fax (07940 91 90 99).
Wie läuft der Kassenwechsel ab?
- Bei Beschäftigungsbeginn besteht ein sofortiges Beitrittsrecht zur BKK Würth.
- Bei einem unveränderten Beschäftigungsverhältnis gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten unter Einhaltung der Bindungsfrist von 12 Monaten.
- Nachdem Sie der BKK Würth Ihren Wechselwunsch mitgeteilt haben, informiert die BKK Würth Ihre bisherige Krankenkasse über den Kassenwechsel.
- Die Notwendigkeit einer Kündigung Ihrerseits besteht nicht.
- Im Anschluss informiert Sie die BKK Würth über den vollzogenen Kassenwechsel und den Beginn Ihrer Mitgliedschaft.
Haben Sie Fragen?
Gerne stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung!
Wir setzen auf unserer Webseite Cookies ein. Diese sind zum Betreiben unserer Webseite essentiell und werden nur aus rein funktionalen Gründen eingesetzt. Ein Tracking des Benutzerverhaltens findet nicht statt.